16. August 2020
Aufgrund der Coronaschutzverordnung NRW vom 12.08.20 ist für Veranstaltungen nach wie vor ein Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen zu gewährleisten und gegebenenfalls die Umsetzung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sicherzustellen. Aus diesem Grunde sehe ich leider keine Möglichkeit aktuell Beer Tastings durchzuführen, da ein Abstand von 1,5 Metern nicht einzuhalten ist in der Location und ein Beer Tasting mit Masken nicht durchführbar ist. Solange sich diese Pflicht nicht...